Zu welchen Versicherungen ist der Covid-19 Zusatzschutz zubuchbar?
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Leistungsdetails und
Versicherungsbedingungen?
![Die ERGO Reiseversicherung Reiseschutz der ERGO](bildordner/trust.PNG)
Die ERGO ist Marktführer in Deutschland
bei Reiseschutz weltweit
Sie können die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 zu jeder ERGO
Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung abschließen,
die bisher keinen Covid-19 Schutz enthielt.
Die
Ergänzungsversicherung schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz ein,
wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist.
Versicherungsschutz besteht in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung bei:
- Persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
- Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
- Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.
- Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und
individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis €
5.000,- pro Person.
Neuabschluß einer Reiseversicherung
Bei Kauf einer ERGO Reiseversicherung ab dem 01. August 2023 ist
der Covid-19 Reiseschutz bereits im Hauptprodukt enthalten. Somit
entfällt der Abschluß einer Zusatzversicherung.
Gut zu wissen:
Covid-19 ist bereits in der Reisekranken-Versicherung abgesichert
Erkranken Sie während der Reise an Covid-19, sind Sie im Rahmen der ERGO Reisekranken-Versicherung abgesichert und falls sie
transportfähig sind, werden Sie mit dem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an Ihren Heimatort zurückgebracht.
Bitte beachten Sie, dass die ERGO Krankenversicherung nicht leistet, wenn Sie in eine Destination reisen, für die (weiterhin) eine
Reisewarnung besteht. Dies gilt auch bei Corona-bedingtem Ein- und Ausreiseverbot, Aufenthaltseinschränkungen, behördlichen
Quarantäne-Maßnahmen sowie der Angst vor einer möglichen Erkrankung oder bei sonstigen Reisebeschränkungen.
Quelle: ERGO Reiseversicherung